Auch künftige Glücksspielkonzessionäre sollen ihr Angebot bewerben dürfen, da nur so der Spieltrieb in legale Bahnen gelenkt werden kann
Kann durch die Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen die „schwarze“ Serie im Glücksspielsektor beendet werden? Geht es nach dem für die Legistik im „Monopolwesen“ zuständigen Finanzministerium, sollen neue Regelungen ab Herbst Verbesserungen bringen. Im Zuge einer von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vorgestellten Glücksspielreform sollen im Herbst 2021 einige Änderungen über Aufsicht, Konzessionserteilung und Ausübung dieses Erwerbszweigs beschlossen werden. Als Kernstück gilt dabei eine neue unabhängige Konzessionsbehörde mit zwei Geschäftsführern; die Unabhängigkeit bei der Konzessionsvergabe soll künftig eine Art Richtersenat oder Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag sichern. Zwar bestehen auch gegen ein solches Organ Bedenken, weil richterliche Organe – so wie das derzeit zuständige Bundesverwaltungsgericht – Kontrolle ausüben und nicht Konzessionen in erster Instanz erteilen sollen. Aber hier fehlen noch die genauen Konturen der neuen Behörde, um sich eine abschließende Meinung zu bilden. …weiterlesen