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Wetten „to go“, die im Eingangsbereich der Lokale abgeschlossen werden können, sind jetzt doch verboten.

Innsbruck – Schlechte Nachrichten für Wettanbieter und deren Kunden: Wetten „to go“, die im Eingangsbereich der Lokale abgeschlossen werden können, sind jetzt doch verboten. „Auch wenn die Betriebsstätte nicht körperlich betreten wird, steht dies laut dem Gesundheitsministerium im Widerspruch zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung“, erläutert Jakob Franz Kathrein vom Amt der Tiroler Landesregierung: Es gehe ja darum, körperliche Kontakte zu vermeiden, um die Virus-Ausbreitung einzudämmen.   …weiterlesen