Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Zug hat am Mittwoch eine Vernehmlassung zur „Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern“ (Gastgewerbegesetz; BGS 943.11) publiziert.
Die vorgeschlagenen Modifikationen sollen dem Kanton dabei helfen, das illegale Geldspiel in Gastgewerbebetrieben und Vereinslokalen zu bekämpfen.
Derzeit, so der Regierungsrat, fehle den Bewilligungsbehörden die rechtliche Grundlage, um die Betreiber der Etablissements bei Verstößen gegen das Geldspielgesetz zur Schließung ihrer Lokale zu zwingen. …weiterlesen