August, 2019: Lic. phil. Ana Maria Ivan
KR Peter Barthold hat im April 2017 eine Verleumdungsanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Gert Schmidt eingebracht, weil er von diesem wegen einer strafbaren Handlung (Erpressung) beschuldigt wurde, die er nicht begangen hatte.
Laut Peter Barthold gab es bislang keine Erledigung seitens der Justiz. Diesbezüglich stellten die NEOS-Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen eine parlamentarische Anfrage (4046/J) an den Justizminister DDr. Clemens Jabloner:
„Es mag verwundern, welches Interesse hinter einer derartigen Maßnahme eines „neutralen“ Mediums (Anm.: Gert Schmidts Omnia Medien GmbH) stecken mag, welches sich zumindest nach außen hin dem „Spielerschutz“ verschrieben hat, andererseits sich zumindest in diesem Fall als Schutzpatronin der Novomatic geriert.
Dass diese suspekten Vorgänge und die kontroverse Interessenlage, bei der es nicht nur um ungeheure Geldsummen, sondern um Macht und Einfluss geht, die Justiz – insbesondere im Lichte der im Zuge der Ibiza-Affäre bekannt gewordenen Aussagen (Stichwort: Novomatic zahlt alle) – in einem besonderen Ausmaß fordert, liegt auf der Hand.
Umso wichtiger ist eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und den Ermittlungsbehörden, welche sich in Transparenz und in einem offenen Umgang mit dem parlamentarischen Interpellationsrecht äußert. Nicht zuletzt steht hier das
Vertrauen der BürgerInnen in die Grundfeste des Staates Österreich auf dem Spiel.“
BRIEF VON KOMMR. PETER BARTHOLD BETREFFEND PROF. GERT SCHMIDT (Spieler-Info.at)
Am 29. April 2019 hat mich die Stellungnahme des KommR. Peter Barthold erreicht.
Anlass: Wiederholte Neu-Veröffentlichungen der alten Berichterstattung betreffend KommR. Peter Barthold und laufende Strafverfahren am 29.04.2019, nachzulesen unter http://www.spieler-info.at/2019/02/13/wende-im-fall-kr-peter-barthold/
KommR Peter Barthold will nicht weiter diverse, nicht rechtskräftig erwiesene Anschuldigungen unter dem Titel „wir haben Anzeige erstattet“ in Kauf nehmen und erstattete selbst nach eigenen Angaben am 29. April 2019 Verleumdungsanzeige gegen Prof. Gert Schmidt.
Anfang Mai 2019 wurde das seit 2016 laufende Finanzstrafverfahren gegen Peter Barthold endgültig rechtskräftig eingestellt.
Hier ist sein Brief:
„Sehr geehrte Frau Ivan!
[…]
Trotzdem erst- und letztmalig kurz zur Klärung!
Das ständige Wiederholen von „Wende und neuen Ermittlungen“ in der Causa Novomatic verleitet im besten Fall zum Gähnen!
Das Ermittlungsverfahren läuft seit 2016 und ist sehr kompliziert und umfangreich.
Es sind noch immer Ermittlungen gegen Westenthaler, Wohlfahrt und laut der geheimnisvollen Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der NEOS durch den Justizminister offenbar gegen weitere Personen im laufen. Da ich Selbstanzeige 2016 erstattet habe und durch Gert Schmidt bzw. der ihm zuzuordnender Firma Omnia, Anzeige Sachverhaltsdarstellung wegen Erpressung und Prozessbetrug erstattet wurde , gibt es auch hier noch Ermittlungen.
Die Sachverhaltsdarstellung von Schmidt […] mit handfesten Beweisen widerlegt werden können. Beweise liegen der Staatsanwaltschaft vor.
Näher will ich nicht darauf eingehen, denn das wäre viel zu viel der Ehre für den selbst ernannten Kämpfer gegen illegales Glücksspiel, der in letzter Zeit aber fast nur zur Verteidigung des ihm ganz nahestehenden Glücksspielkonzerns ausrückt […]
Nachzulesen im OGH-Urteil aus 2017 (rechtskräftig) und den neuesten Urteilen des Landesgerichts Wiener Neustadt (noch nicht rechtskräftig) bereitgestellt am28.09.2018 bzw. am 22.03.2019, die keine Frage offen lassen.
Abschließend möchte ich noch sagen ( im Bezug auf die Anzeige von Gert Schmidt gegen mich), dass ich zum heutigen Stichtag völlig unbescholten bin und in meinem ganzen Leben nie jemand erpresst habe.
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz ist ungebrochen!
Wenn die Staatsanwaltschaft trotzdem glaubt, dass ein Substrat vorhanden ist das eine Anklage rechtfertigt, sehe ich dem gelassen entgegen, denn ich bin überzeugt dass in einem möglichen Prozess im Beweisverfahren alles auf den Tisch kommt und es bewiesen wird, dass ich nie jemand erpresst habe.
Am 28.04.2017 habe ich gegen Gert Schmidt eine Verleumdungsanzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht, die im anhängigen Akt zu bearbeiten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Barthold
Gespräch am 20. Februar 2019
-Wien, den 21. Februar, 2019- Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) waren Peter Bartholds Vorwürfe nicht glaubwürdig, die langjährigen Ermittlungen gegen Peter Westenthaler und Franz Wohlfahrt wurden Anfang 2019 eingestellt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Peter Barthold: Gert Schmidt, Eigentümer der Omnia Online Medien GmbH, hat zwei Anzeigen gegen Peter Barthold eingebracht.
Laut Berichten auf der Webseite der „Spieler Info“, bringt Omnia Online Medien GmbH laufend Anzeigen ein, beschäftigt Privatdetektive, Rechtsanwälte, Berater und bezahlt für Hinweise und Rechtsverfahren – offenbar ein Hinweis auf wohlhabende Verhältnisse und / oder Finanzierung durch die Novomatic-Firmengruppe.
(KommR Peter Barthold, © Bild: Ana Maria Ivan)
KommR Peter Barthold stammt aus einer alten Wiener sozialdemokratischen Familie, er ist selbst politisch nicht tätig. Peter Barthold hat sich einen Namen als Fußballtorwart bei Rapid Wien gemacht und war anschließend als Trainer bei Vienna tätig.
Anfang der 90er Jahre kam er durch KommR S. mit dem Glücksspiel in Kontakt, er wurde inner circle-Mitglied des Vereins „Freunde der Wiener Polizei“, wie auch Michael Häupl, Martin Schlaff, Roland Horngacher und Adi Krchov (ehemaliger Chefinspektor). Krchov war Vereinsleiter und zuständig für die Lösung aller Fragen. „Ich bin so eine Art besserer Kammerdiener für Martin Schlaff, sagt Krchov zu profil.“ https://www.profil.at/home/affaere-freunderln-wirtschaft-186760
1997 bekam Peter Barthold ein Stelleangebot aus Deutschland (Trainer), das er wegen seiner neuen Geschäftsverbindungen zum Glücksspiel ablehnen musste.
Ab dem Jahr 2000 gab es eine intensive Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe, es wurden mehrere gemeinsam betriebene Lokale eröffnet – und dazu mehrere Gesellschaften gegründet.
„Drei Jahre später kam es zu Diskrepanzen, als ich expandieren wollte“, berichtet Peter Barthold. Franz Wohlfahrt war seit 2004 sein direkter Gesprächspartner. Davor: die Herren K. und T. (Geschäftsführer von Admiral).
In den Jahren 2004-2005 hat Peter Barthold in Kooperation mit Interwetten und Apex drei weitere Lokale eröffnet. Daraufhin wurde er von Novomatic zu einem Gesprächstermin eingeladen und ersucht, die Schließung der neuen Lokale sowie die Beendigung der Partnerschaft mit Interwetten und Apex vorzunehmen. Eine langfristige Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe wurde ihm in Aussicht gestellt, würde er nur die drei zuletzt eröffneten Lokale an Admiral übertragen. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit Konkurrenzklausel zwischen Peter Barthold und Novomatic unterfertigt und umgesetzt.
Diese Partnerschaft hat bis 2009 funktioniert.
„2009 bat mich Franz Wohlfahrt zu einem Termin. Ich sollte einen Konsulentenvertrag mit Novomatic abschließen und 5.000 Euro monatlich als Entlohnung erhalten. Hievon müsste ich 4.000 Euro an Ing. Peter Westenthaler weiterleiten. Ich habe zugesagt. Später verlangte Ing. Westenthaler 4.500 Euro, sodass mein Auszahlungsbetrag auf 6.000 Euro umgeändert wurde“.
Drei Zeugen gaben im Jahr 2016 eidesstattliche Erklärungen ab, welche an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, sie wurden daraufhin einvernommen.
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Peter Barthold berichtet weiter: „Im Jahr 2010, bei einem Termin im Novomatic-Forum, wurde ich von Novomatic gefragt, ob ich mit einer meiner Firmen das BZÖ unterstützen würde. Meine Gesellschaft sollte zwei Rechnungen über insgesamt 60.000 Euro an Austrian Gaming Industries stellen – für „Standortentwicklung“. Später hat meine Firma Phönix GmbH eine Rechnung von „Hallo Graz Medien GmbH“ mit fast dem selben Gesamtbetrag (62.400 Euro) für Druckkosten erhalten“. Peter Barthold hat zugesagt und die Geschäfte nahmen ihren Lauf.
Dazu die parlamentarische Anfrage der Dr. Stephanie Krisper (NEOS) vom 21.02.2019 an den Bundesjustizminister Dr. Moser: „All diese Vorwürfe bezeichnet eine Wirtschaftsexpertin in einer für die WKStA angefertigte Expertise als durchwegs nachvollziehbar, wohingegen an den Aussagen Franz Wohlfahrts erhebliche Zweifel bestünden. In der Expertise ist von einigen Auffälligkeiten sowie außergewöhnlichen Vorgängen die Rede. Zusammengefasst wiegen die Vorwürfe schwer. Es geht unter anderem um den Verdacht der Untreue, Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung bis hin zu falscher Zeugenaussage. […] Wurden Ermittlungen gegen entscheidungsbefugte Personen der HALLO GRAZ MEDIEN GMBH aufgenommen? Wenn ja, wann, gegen wen und weshalb? Wenn nein, warum nicht? […] Inwiefern schenkte der federführende Staatsanwalt in seinem Einstellungsbericht dem Expertenbericht der WKStA bezüglich folgender Themenkomplexe Beachtung? a. Zahlung an HALLO GRAZ MEDIEN GMBH. i) Die Auffälligkeit, dass das auszahlende Unternehmen lediglich in diesem einen Jahr einen derart hohen Werbeaufwand verbuchte. ii) Den zumindest buchhalterischen Widerspruch mit der Angabe Wohlfahrts, dass sich Barthold in Zahlungsschwierigkeiten befand. iii) Dass die Zahlung an die HALLO GRAZ MEDIEN GMBH in der Höhe von 60.000 € unmittelbar (am selben Tag) nach Zahlungseingang der zwei -wie von Wohlfahrt selbst bestätigten- Scheinrechnungen in der Höhe von € 62.400,00 erfolgte.“
Westenthaler bestritt die Aussagen Peter Bartholds während des Ermittlungsverfahrens bis zuletzt.
Am 6. Dezember 2018 schreibt Peter Barthold an die zuständige Ermittlungsbehörde:
„Am 25.11.2018 kontaktierte mich K. mit dem ich seit langem befreundet bin […] und ersuchte mich, ihm die Tel. Nr. von M. für einen Bekannten zu geben, was ich auch tat. (Anm.: M. unterschrieb eine der drei eidesstattlichen Erklärungen bezüglich der Geldübergabe an Ing. Westenthaler). Zu meiner Überraschung sagte K., dass er die Tel. Nr. einem Bekannten namens E. weitergegeben hat. Und E. brauche M’s Tel. Nr. für X. Es gehe um Westenthaler. X verbüßt derzeit eine längere Haftstrafe in derselben Haftanstalt wie Westenthaler. X der weder mit mir noch mit M. Kontakt hat (sonst hätte er sich die Nummer nicht über Dritte besorgen müssen) und der auch keinerlei Bezug zum laufenden Verfahren hat, rief am 26.11.2018 um 16 Uhr (laut Foto von M’s Display) an und das sagte M. dass das Verfahren gegen Westenthaler eingestellt sei und versuchte Einfluss auf die Zeugenaussage von M. zu nehmen (den genauen Wortlaut weiß M.). Da M. ein sehr wichtiger Zeuge im Verfahren ist, sagt dieses Vorgehen einiges aus.
Denn dass X. einen flüchtigen Bekannten von sich aus kontaktiert, in einem Verfahren in welchem X. überhaupt nicht vorkommt, das bitte ich die Ermittler zu beurteilen. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass die Zeugenaussagen von M. B. und R. und der Inhalt der Zeugenaussagen, ausschließlich den Angaben der Zeugen entsprangen.
Die eidesstattliche Erklärungen entstanden in der Rechtsanwaltskanzlei —, wo der Anwalt die Zeugen aufforderte, mit ihren eigenen Worten ihre Wahrnehmungen zu schildern. Der dritte Zeuge war nicht in der Rechtsanwaltskanzlei, sondern fertigte seine Aussage selbst an und übergab sie unterzeichnet.“
Der damalige Zeuge M. bestätigt den Vorfall: „Es ist richtig, dass mich Herr X. am 25.11. Telefonisch kontaktiert hat um mir mitzuteilen, dass das Verfahren gegen Herrn Barthold weiterläuft, gegen Herrn Westhentaler jedoch eingestellt wird. Es sagte mir das, weil er es gut mit mir meine…..wobei ich sagen möchte, dass ich Herrn X. nicht näher kenne, ausser vom Fussball….Meine Telefonnr. hat er sich von gemeinsamen Freunden besorgt. Diese Information hatte er von einem Mithäftling, der den selben Anwalt hat wie —-. Von der ermittelnden Behörde würde ich diesbezüglich nicht einvernommen… Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung…“.
Das Schreiben Peter Bartholds an die Ermittlungsbehörde blieb ohne Folgen, es gab keine weiteren Einvernahmen.
Justizminister Dr. Josef Moser beantwortete am 21. April 2019 eine diesbezügliche Anfrage der NEOS: „Der Sachverhalt ist der WKStA bekannt. Diese erblickte nach den angezeigten Umständen keinen hinreichenden Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne des § 1 Abs. 3 StPO, sodass keine Vernehmungen stattfanden.“
Am 25. Februar 2019 brachte Peter Barthold den Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Personen und sich selbst bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ein.
DIE ERMITTLUNGEN WERDEN FORTGESETZT
Obwohl die Staatsanwaltschaft gegenteiliger Ansicht bezüglich des Fortführungsantrags ist, teilt sie nochmal mit, bei der Verfahrenseinstellung vom 11. Februar 2019 handle es sich um eine Teil-Einstellung, weil mehrere komplexe Sachverhalte weiterhin untersucht werden.
Mittlerweile wurde bekannt, dass das OGH-Urteil vom 27.5.2017 bisher nur zivilrechtliche Folgen für Novomatic hatte, die MA36 der Stadt Wien verweist auf Anfrage auf laufende Verfahren.
Spielerverluste wurden erfolgreich durch den Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger eingeklagt, er hat bisher über 20 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von über 10 Millionen Euro eingebracht.
Anfang Mai 2019 wurden alle Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Peter Westenthaler eingestellt.
Für alle hier Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Bericht von:
Lic. phil. Ana Maria Ivan, Presse-Agent International. Selbstständige, freie Journalistin. Eigenverlag.
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https://www.ami25.at/die-gluecksritter/peter-barthold/index.html