Spieler, die in Niederösterreich in jener Zeit gespielt hat, als die Novomatic über keine aufrechte Konzession verfügte, haben Chancen, ihr verspieltes Geld zurückzubekommen.
Weil der VwGH die Vergabe der Landesausspielbewilligung an die Novomatic vom 8. März 2012 am 11.05.2016 wegen Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben hat, klagte ein Spieler über seinen Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth die Admiral Casino & Entertainment AG (im Folgenden kurz ACE genannt) auf Rückerstattung seiner erlittenen Spielverluste. In der Klage brachte er vor, dass die Aufhebung durch den VwGH zurückwirke und die ACE daher gar nie eine aufrechte Bewilligung inne hatte.
Die zuständige Richterin des BG Wiener Neustadt äußerte im Verfahren Zweifel an der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols und tat ihre Absicht kund, das Verfahren zu unterbrechen und dem EuGH vorzulegen. Die Novomatic fürchtet derartige Verfahren wie der Teufel das Weihwasser, könnte es sie doch um ihre lukrative Monopolstellung am österreichischen Glücksspielmarkt bringen. Als Folge hat sie den eingeklagten Betrag anerkannt. Damit bekam der Spieler sein Geld zurück und das Verfahren war beendet, ohne dass der EuGH angerufen werden konnte.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass mittlerweile bereits Rechtsprechung existiert, wonach die ACE in der Zeit der Aufhebung ihrer Konzession durch den VwGH kein illegales Glücksspiel in Niederösterreich betrieben hat. Die Anerkennung des Klagsbetrages erfolgte daher offenbar nur, um ein Vorlageverfahren beim EuGH zu verhindern.