Die Ablehnung der Ladung der Ex-Grünen-Politikerin war laut Verfassungsgericht nicht ausreichend begründet. Die Ladung wird nun wirksam.

Die ÖVP hat sich mit ihrem – von allen anderen Parteien abgelehnten – Verlangen durchgesetzt, die ehemalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig als Zeugin in den U-Ausschuss zu laden, weil sie „in sehr prominenter Position bei Novomatic angestellt“ ist. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied im Sinn der ÖVP. Grund ist, dass die ablehnende Mehrheit nicht ausreichend begründet hatte, warum sie keinen sachlichen Zusammenhang zwischen der Ladung und dem U-Ausschuss-Thema sieht.   …weiterlesen