Das OLG München hat in einem Beschluss (8 U 5467/19) den Rückforderungsanspruch einer Klägerin verneint, die per Sofortüberweisung Einzahlungen bei Online-Casinos vorgenommen hatte. Die Kundin hatte mit der Bezahlmethode zwischen März und Juli 2017 knapp 24.000 Euro an unlizenzierte Online-Casinos überwiesen, das Geld hinterher allerdings mit der Begründung zurückgefordert, der Dienstanbieter habe sich mit der Transaktion an der Mitwirkung am unerlaubten Glücksspiel beteiligt.   …weiterlesen