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Das Oberlandesgericht Wien weist Einsprüche von Heinz-Christian Strache und Co ab. Die Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft waren rechtlich okay

Wien – Die Hausdurchsuchungen in der Causa Postenschacher rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG und die dabei erfolgten Beschlagnahmen waren rechtlich in Ordnung. Die gerichtliche Bewilligung der Maßnahmen sei zulässig und verhältnismäßig gewesen. Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht (OLG) Wien, das über die Beschwerden Betroffener, darunter jener des früheren Vizekanzlers Heinz-Christian Strache (aus der FPÖ ausgeschlossen), entschieden hat.   …weiterlesen